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Keine Verfassungsschutzbeobachtung der AfD Sachsen-Anhalt – Amtsmissbrauch durch Innenminister Stahlknecht?

 

Heute hat der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt im Landtag mitgeteilt, dass nach Auswertung der Chat-Protokolle weder die AfD als Partei noch einzelne Parteimitglieder beobachtet werden. Innenmister Stahlknecht hatte den Verfassungsschutz aufgefordert, eine Prüfung gegen die AfD einzuleiten. Dazu sagte André Poggenburg, AfD-Fraktions- und Landesvorsitzender: „Uns war von vornherein klar, dass der Verfassungsschutz keinerlei Grund hat, unsere Partei zu beobachten. Die AfD in Sachsen-Anhalt, die Landtagsfraktion und unsere Mitglieder stehen fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Bei einzelnen verbalen Entgleisungen wurden bereits die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Völlig inakzeptabel ist allerdings, dass der Innenminister durch seinen Prüfauftrag sein Amt missbraucht und zudem dem Ansehen des Verfassungsschutzes als zur Neutralität verpflichtete Behörde massiv geschadet hat. Der Minister hat versucht, den Verfassungsschutz zu Wahlkampfzwecken für seine eigene Partei zu missbrauchen. Dieser Versuch ist auf ganzer Linie gescheitert.“

 

Hagen Kohl, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, ergänzte: „Wir erwägen eine juristische Prüfung, inwieweit der Innenminister seine Befugnisse respektive Kompetenzen überschritten hat. Der Chef des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalts, Jochen Hollmann, hat heute eindeutig festgehalten: ,Rechtsextremismus ist kein bestimmendes Element der AfD. Es gibt keine konkreten Anhaltspunkte für Verfassungsfeindlichkeit und somit auch keine Beobachtung – weder Einzelner noch der Partei.‘ Dem ist nichts hinzuzufügen.“