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Untersuchungsausschuss „Linksextremismus“ von Parlamentsmehrheit verfassungswidrig abgelehnt – AfD-Fraktion prüft rechtliche Schritte bis hin zur Verfassungsklage

In der heutigen Landtagssitzung lehnten die Fraktionen von SPD, Grünen und DIE LINKE die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Linksextremismus“ ab, auch die CDU-Fraktion stimmte dem AfD-Antrag nicht zu und enthielt sich der Abstimmung. Damit agierten die Abgeordneten der Koalition und der Linken erneut verfassungswidrig und unterliefen das Minderheitenrecht der Opposition, wonach ein Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses eingesetzt werden muss, wenn er, wie in diesem Fall, von einem Viertel der Mitglieder des Landtages gestellt wurde. erneut verfassungswidrig und unterliefen das Minderheitenrecht der Opposition, wonach ein Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses eingesetzt werden muss, wenn er, wie in diesem Fall, von einem Viertel der Mitglieder des Landtages gestellt wurde.

 

AfD-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Sachsen-Anhalt, Oliver Kirchner, sagte dazu:

„Es ist ein historisch einmaliger Vorgang, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in Sachsen-Anhalt von der Parlamentsmehrheit blockiert und damit ein zentrales Minderheitenrecht missachtet wird. Die aggressive Ablehnung in den rot-rot-grün Reihen zeigt einmal mehr, wie sehr sich diese angeblichen ,Vorzeigedemokraten‘ als Schutzpatron linksextremistischer Verfassungsfeinde verstehen und Aufklärungsbemühungen durch substanzlose Begründungen zu konterkarieren suchen. Die mutlose Enthaltung der CDU-Abgeordneten ist bedauerlich, da auch sie zunehmend zur Zielscheibe von linksextremistischen Straftaten werden und daher eine klare Haltung einnehmen sollten. Unsere Fraktion wird nun rechtliche Schritte prüfen und wenn nötig, als letzte Instanz auch bis vor das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau ziehen.“