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Unterbringung von Abschiebehäftlingen auch in JVA ermöglichen

Im Einklang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die Abschiebungshaft als Sicherungshaft zur Vollziehung der Abschiebung räumlich getrennt von der Strafhaft zu vollziehen. Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung dazu auf, in den Fällen der Ausweisung und Abschiebung nach dem Aufenthaltsgesetz die Voraussetzungen für eine Unterbringung von ausreisepflichtigen Sicherungshäftlingen in den JVAs des Landes zu schaffen.

LT-Drs. 7/4473