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Tillschneider zum neuen Hochschulgesetz: Ein Flickwerk ohne Ambitionen

Mit Schreiben vom 17. September 2019 hat die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes offiziell dem Landtag zur Verfügung gestellt. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Willingmann (SPD) will unter anderem das Berufungsrecht für neue Professoren auf die Hochschulen übertragen, Langzeitstudiengebühren abschaffen und die Situation des akademischen Mittelbaus verbessern.

Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher für Bildung, Kultur und Wissenschaft der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Der vollmundig angekündigte Gesetzentwurf des Wissenschaftsministers zeichnet sich im Grunde nur durch marginale Änderungen aus, die teilweise so unbedeutend sind, dass es sich kaum lohnt, näher darauf einzugehen. Einige Vorschläge können wir ausdrücklich begrüßen, andere lehnen wir entschieden ab. Eine klare Linie ist nicht erkennbar.

Die in Aussicht gestellte Verbesserung der Situation von Privatdozenten, außerplanmäßigen Professoren und Mitgliedern des akademischen Mittelbaus ist aus unserer Sicht längst überfällig. Gleiches gilt für die Entscheidung, wissenschaftliche Veröffentlichungen in digitaler Form kostenlos zugänglich zu machen. Der freie Austausch von Wissen stellt eine Voraussetzung für den wissenschaftlichen Fortschritt dar und muss durch die Universitäten gefördert werden. In diesem Sinne stimmen wir auch der beabsichtigten Abschaffung von Langzeitstudiengebühren zu – Bildung ist schließlich keine Ware, sondern ein hohes Gut, dessen Aneignung zwar von den individuellen Begabungsvoraussetzungen abhängt, aber in keinem Fall vom Geldbeutel abhängen darf. Eine weitere sinnvolle Neuerung besteht in der Liberalisierung der Anwesenheitspflicht. Wichtig ist, dass gelernt wird, nicht wo.

Was wir jedoch entschieden ablehnen, sind die Pläne zur vollständigen Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen des Landes. Zwar setzt sich die AfD seit ihrer Gründung für den Erhalt der Freiheit von Forschung und Lehre ein, allerdings wäre es falsch, den Zustimmungsvorbehalt des Ministeriums bei der Besetzung von Professuren – und damit von Schlüsselpositionen des akademischen Betriebs – gänzlich zu streichen. Für schlichtweg überflüssig halten wir indessen das Ansinnen, eine sogenannte Promovierendenvertretung einzurichten und damit eine weitere Mitgliedergruppe im ohnedies schon zersplitterten Hochschulsystem zu etablieren und die Bürokratie der Hochschulverwaltung weiter wuchern zu lassen.

Die schlimmste Neuerung des Gesetzentwurfs besteht freilich in der Gleichstellung von Männern und Frauen. Anders als bei der Gleichberechtigung – welche wir klar befürworten – geht es bei der Gleichstellung nicht darum, beiden Geschlechtern die gleichen Chancen zu ermöglichen, sondern darum, die Stellenbesetzungen von politisch motivierten Geschlechterquoten abhängig zu machen. Die Qualifikation der Bewerber tritt hierbei in den Hintergrund.“