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Stahlknecht will Abschiebehaft für ausreisepflichtige Flüchtlinge

Lehmann: Innenministerium setzt Forderungen der AfD-Fraktion um

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) will die Abschiebehaft für ausreisepflichtige Flüchtlinge in reguläre Justizvollzugsanstalten verlegen. Damit kommt er direkt Forderungen der AfD-Fraktion nach, die bereits im letzten Plenum am 20.06.2019 forderte, dass in den Fällen der Ausweisung und Abschiebung nach dem Aufenthaltsgesetz die Voraussetzungen für eine Unterbringung von ausreisepflichtigen Sicherungshäftlingen in den Justizvollzugsanstalten des Landes zu schaffen sind.

Der fachpolitische Sprecher für Recht und Verfassung der AfD-Fraktion, Mario Lehmann, stellt fest: „Knapp 6400 Personen in Sachsen-Anhalt gelten als ausreisepflichtig und haben keinen Asylanspruch. Immer wieder kommt es vor, dass Ausreisepflichtige untertauchen und zum Rückführungstermin nicht angetroffen werden, eine Haftverwahrung muss die zwingende Folge sein. Doch noch in der letzten Plenardebatte urteilte Herr Stallknecht unsere Forderungen als nicht der Gesetzeslage entsprechend, verfrüht und populistisch ab. Vier Wochen später steht fest: unsere Forderungen sind doch umsetzbar. Es benötigt also erst den Druck seitens der AfD-Fraktion, um das Innenministerium zum Handeln zu zwingen.“

Unseren Antrag „Unterbringungen von Abschiebehäftlingen auch in JVA ermöglichen“ (Drucksache 7/4473) vom 11.06.2019 können sie unter folgendem Link abrufen:

https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d4473aan.pdf