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Öffentlicher Dienst in Sachsen-Anhalt von Kurzarbeit kaum betroffen

Viele Unternehmen setzen in Zeiten der Corona-Pandemie auf Kurzarbeit, um sich von hohen Personalkosten zu entlasten. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 7/4140) des AfD-Landtagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt ergab, dass bereits beim ersten „Lockdown“ im April 2020 101.692 Beschäftigte in Sachsen-Anhalt konjunkturelles Kurzarbeitergeld erhielten.

Der familienpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Jan Wenzel Schmidt, sagte dazu: „Es wird ersichtlich, wie sehr ein Lockdown die heimische Wirtschaft in Sachsen-Anhalt betrifft. Gerade für Familien ist der Verdienstausfall eine starke Belastung. Die Folgen dieser Mindereinnahmen wird unsere Wirtschaft und auch der Landeshaushalt im nächsten Jahr vollends spüren.“

Des Weiteren ergibt sich aus der Kleinen Anfrage auch der Unterschied zwischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und jenen außerhalb. Im Öffentlichen Dienst und in landeseigenen Unternehmen befanden sich im April 2020 nur 30,5 Mitarbeiter in Kurzarbeit. Deren Zahl hat sich zum 20. November 2020 auf 8 reduziert. Schmidt dazu weiter: „Es sei den Mitarbeitern im Öffentlichen Dienst und den landeseigenen Unternehmen vergönnt, nicht in großer Zahl unter einem geringeren Einkommen durch Kurzarbeit zu leiden. Es ist jedoch bezeichnend, dass der Öffentliche Dienst trotz Lockdown kaum Kurzarbeit beansprucht, während die freie Wirtschaft ächzt und die geringen Hilfspakete auf sich warten lassen.“

Die o. g. Kleine Anfrage mit Beantwortung durch die Landesregierung ist der Pressemitteilung angefügt.

KA 7-4140-Kurzarbeit