Zum Inhalt springen

Öffentlich-rechtliche Sender ziehen wegen Rundfunkgebühren vor das Bundesverfassungsgericht

Rausch: Wählerbetrug der CDU-Fraktion durch vermiedene Abstimmung im Parlament schmälert Erfolgsaussichten für Sachsen-Anhalt

Das ZDF, die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio haben gestern angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen, um die Blockade der Rundfunkgebührenerhöhung durch das Land Sachsen-Anhalt zu umgehen. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hatte zuvor mitgeteilt, dass der Gesetzentwurf zum Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag zurückgezogen wird und damit eine entscheidende Abstimmung im Parlament verhindert.

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Tobias Rausch, erklärte dazu: „Durch die vermiedene Abstimmung im Parlament – zur Wahrung des brüchigen Koalitionsfriedens – sind die Aussichten für das juristische Nachspiel aus der Perspektive von Sachsen-Anhalt nicht sonderlich gut. Hier hat die CDU-Fraktion den Wähler klar betrogen. Wenn sie eine Abstimmung nicht gescheut und ihre ablehnende Haltung konsequent durchgezogen hätte, wäre eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zugunsten der Beitragserhöhung aufgrund der parlamentarischen Legitimierung zumindest etwas unwahrscheinlicher geworden. Wir werden die Bürger darüber aufklären, mit welchen Täuschungsmanövern die CDU versucht, auf Wählerfang zu gehen.“