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Möglichkeit einer reinen Briefwahl in Sachsen-Anhalt abwenden

AfD-Fraktion: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt prüft Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften

Am 22. Januar 2021 haben zweiundzwanzig Mitglieder des Landtags von Sachsen-Anhalt, darunter sämtliche Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion, beim Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt einen Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gestellt und beantragt die Artikel 2 und Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften vom 2. November 2020 (GVBl. LSA, S. 630) für verfassungswidrig und nichtig zu erklären.

Zu den Hintergründen des Antrags und den Zielen der AfD-Fraktion äußert sich Oliver Kirchner, MdL (Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion), ausführlich im Interview mit dem Bürgernetzwerk Ein Prozent: https://www.einprozent.de/blog/wahlbeobachtung/exklusivinterview-afd-klage-fuer-sichere-wahlen/2778.