Zum Inhalt springen

Landesregierung bleibt im Kampf gegen Kindesmissbrauch weiter untätig

Kohl: Reisepässe von Pädo-Kriminellen endlich einziehen!

Wiederholte Anfragen an die Landesregierung zum Passentzug von Pädo-Kriminellen erbrachten die Erkenntnis, dass im Zeitraum 2012 bis 2019 in Sachsen-Anhalt 1.189 Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geführt wurden. Im Ergebnis wurden 1.214 Täter zu 206 Geld- und 799 Freiheitsstrafen verurteilt. Gleichwohl wurde, obwohl es die Gesetzeslage erlaubt, faktisch keinem dieser Sexualstraftäter der Reisepass entzogen oder versagt. Kindervergewaltiger genießen also völlige Reisefreiheit, obwohl z. B. erst im August bei einem in Brasilien lebenden Deutschen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, der tausende Videos mit kinderpornografischem Material hergestellt und vertrieben haben soll. Es bestand ein strukturiertes Netz, um die Kinder anzulocken, zu vergewaltigen, die Videos zu produzieren, zu kommerzialisieren und rund um die Welt, u. a. nach Deutschland, zu verbreiten. Bei den Ermittlungen geht es auch um eine mögliche Beteiligung des Mannes an Sextourismus – mit Kindern und Jugendlichen als Opfern. Der Deutsche soll ein Reisebüro geführt haben.

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hagen Kohl: „Leider werden Pädo-Kriminelle und andere Sexualstraftäter in Sachsen-Anhalt von der Justiz und den Sicherheitsbehörden noch immer mit Samthandschuhen angefasst. Gegen diese Straftäter muss der Rechtsstaat alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um entsprechende Taten im Ansatz zu verhindern. Dazu gehört auch der Passentzug, damit sich Sexualstraftäter nicht wehr- und rechtlose Opfer im Ausland suchen, ihre Vorgehensweise professionalisieren und mit entsprechenden Erfahrungen ihr rechtswidriges Handeln in Deutschland fortsetzen. Leider fehlen Innenminister Stahlknecht und Justizministerin Keding noch immer das dazu nötige Problembewusstsein. Es sind daher folgende Maßnahmen notwendig: Verurteilten Vergewaltigern und insbesondere Kinderschändern ist ausnahmslos der Pass zu entziehen bzw. zu versagen. In minderschweren Fällen ist der Reisepass mit einem entsprechenden Hinweis auf das Sexualdelikt zu versehen, so dass bei der Einreise die Behörden im Ausland darüber entscheiden können, ob sie diese Person einreisen lassen oder auch nicht. Dazu sind vom Innenminister sowie von der Justizministerin endlich diesbezügliche und ermessensleitende Richtlinien an die Verwaltung herauszugeben.“

Die aktuelle Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Hagen Kohl mit Beantwortung durch die Landesregierung können Sie hier nachlesen.

Eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Hagen Kohl und Thomas Höse aus dem Jahr 2017 mit Beantwortung durch die Landesregierung ist hier einsehbar: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d2264aak.pdf