Zum Inhalt springen

Kein Handlungsbedarf zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie

Die geplante nationale Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017/853 will Gesetzesänderungen vornehmen, die inhaltlich über die EU-Richtlinie hinausgehen und den in Deutschland bereits streng geregelten legalen Waffenhandel und -besitz weiter verschärfen werden. Während die EU-Richtlinie z. B. nur eine regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung verlangt, ist eine viel weitergehende regelmäßige Bedürfnisprüfung vorgesehen. Gemäß der EU-Richtlinie ist auch ein Verbot von großen Magazinen und Magazingehäusen geplant. Deko-Waffen sollen ebenfalls meldepflichtig werden. Nach Ansicht der AfD-Fraktion ist der EU-Richtlinie Zweckverfehlung zu attestieren und sie darüber hinaus als unverhältnismäßig zu bewerten.

LT-Drs. 7/4368