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Gesetzentwurf der Kenia-Koalition zum Grünen Band ist rechtswidrig!

Heute wurde im Umweltausschuss der Gesetzentwurf der Kenia-Koalition „Grünes Band der Erinnerung Sachsen-Anhalt vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ thematisiert. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages hatte erst in der letzten Nacht seine Einschätzung zum Gesetzentwurf versendet, welche von den AfD-Abgeordneten Lydia Funke und Hannes Loth trotz engen Zeitfensters noch vor der Ausschusssitzung eingehend analysiert wurde.

Hierzu resümiert die umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Lydia Funke: „Der Gesetzentwurf entlarvt sich in mehreren Sachverhalten als verfassungswidrig. So beispielsweise hinsichtlich der Fragestellung des Eigentums und der Erfüllung von Kriterien der Schutzwürdigkeit als Nationales Naturmonument. Demnach wird das Grüne Band als nicht kulturhistorisch bedeutend bewertet. Zudem besteht das Grüne Band nicht aus einem durchgängig schützenswerten Biotop, was die Unterschutzstellung der gesamten betroffenen Flächen entsprechen würde. Die Biotop-Lücken werden auf über 30 Prozent geschätzt. Selbst in der Frage der Trägerschaft ist der ,Kenianische Gesetzentwurf‘ rechtswidrig, da die einzelnen Stiftungen nicht dem Stiftungszweck entsprechen. Der Grenzverlauf in den zum Gesetzentwurf angefügten Karten ist fehlerhaft dargestellt. Welche Personen, wie und zu welchen Konditionen die Karten nutzen und anfordern dürfen, wird nicht klar geregelt. Eine Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde ist nicht gegeben. Außerdem ist jeder Querverweis zur Bundes- oder Landesgesetzgebung fehlerhaft. Zu guter Letzt wird selbst die Kostenübernahme nicht geregelt. Der Gesetzentwurf ist ergo nicht rechtssicher und wird daher von unserer Fraktion abgelehnt.“

Hannes Loth, forst- und landwirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, ergänzt: „In der Anhörung im Landtag haben die Verbände viele Verbesserungsvorschläge zum Gesetz gemacht. Aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft wurde von der Koalition leider fast keine Einwendung beachtet. Die AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt hat auf die Einwendungen der Verbände und Vereine reagiert und heute 15 Änderungsanträge eingebracht. Insgesamt erscheint das komplette Gesetzgebungsverfahren zum Grünen Band als eine vorschnelle Abhandlung, in der grundlegende Probleme nicht geklärt sind. Nun sollen diese erst in einer hastig einberufenen Sondersitzung am Rande des nächsten Plenums abgestimmt werden. Das ist vollkommen inakzeptabel!“