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Falschaussage im Untersuchungsausschuss?

Anlässlich der heutigen 16. Sitzung des 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zum Stendaler Wahlbetrug wurden mehrere Zeugen gehört. Im Rahmen der Aussagen wurden Kenntnisse hervorgehoben und bestätigt, die eine mögliche Falschaussage des Zeugen Hardy Peter Güssau belegen.

Matthias Lieschke, Mitglied des 16. PUA erklärte dazu: „Bereits der verurteilte Herr Gebhardt sagte uns, dass er den Wahlzettel von Herrn Güssau fälschte, nun bestätigte der Ermittler der Polizei, dass die Unterschrift auf dem Wahlzettel nicht von Herrn Güssau stammt. Dies steht im krassen Widerspruch zu der gegenteiligen Aussage von Herrn Hardy Peter Güssau! Falschaussagen im Untersuchungsausschuss sind strafbar und werden verfolgt. Eine entsprechende Strafanzeige folgt.“