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EuGH ermöglicht weitere Fahrverbote: Strenge Messmethoden für Luftschadstoffe bestätigt

Büttner: EU-Messwahnsinn stoppen!

Das heutige Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist für Dieselfahrer keine gute Nachricht, denn es gibt den Behörden die strikte Auslegung des EU-Rechts vor. Mittelwerte für Stadtgebiete oder Stadtviertel dürfen nun nicht mehr als Bewertungsgrundlage für Fahrverbote dienen. Es reicht demnach schon die Überschreitung an einem einzigen Messpunkt aus, um gegen die strengen EU-Grenzwerte zu verstoßen. Das EuGH-Urteil eröffnet zudem die Möglichkeit für Anwohner stark befahrener Straßen, die Errichtung einzelner Messstationen einzuklagen.

 

Matthias Büttner, Sprecher für Landesentwicklung und Verkehr der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, erklärte dazu:

„Derzeit werden bereits mit 650 Messstationen Luftschadstoffe in ganz Deutschland gemessen und erfasst. Die Messwerte zeigen, dass der Stickstoffdioxid-Ausstoß rückläufig ist, auch die Feinstaubbelastung geht zurück. Fahrverbote sind schon allein daher unverhältnismäßig. Es würde bereits genügen, wenn die Software-Updates für Dieselfahrzeuge endlich abgeschlossen werden. Hardware-Nachrüstungen für Busse und andere Transportfahrzeuge reduzieren ebenfalls die Stickstoffdioxidbelastung. Dem EU-Messwahnsinn zur Gängelung der deutschen Autofahrer ist hingegen eine klare Absage zu erteilen!“