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Ersthelfer und die Umsetzung der Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz

Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Sport vom 14.12.2021 gibt es aufgrund einer neu beschlossenen Experimentierklausel zeitlich befristet
Ausnahmereglungen im Rettungswesen, die einen erleichterten Testbetrieb für neue telemedizinische Unterstützung ermöglichen. Als Beispiel für ein neues Konzept, welches aufgrund der Experimentierklausel nunmehr erprobt werden könnte, wird u. a. ein smartphonebasiertes Ersthelfersystem genannt.

Die Kleine Anfrage von Matthias Lieschke sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1163aak.pdf