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Entlastung des Strafvollzugs – Haftstrafen im Heimatland vollstrecken

Das Justizministerium soll eine Richtlinie für Sachsen-Anhalt erlassen, wonach ausländische Häftlinge regelmäßig nach hälftiger Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe, zwecks Vollstreckung ihrer Restfreiheitsstrafe, an ihr Heimatland überstellt werden können. Die AfD-Fraktion hält eine Regelung zur regelmäßigen Überstellung zum Halbstrafenzeitpunkt für ausländische Strafgefangene aufgrund diverser Rechtsgrundlagen für erforderlich, um den Strafvollzug im Land zu entlasten. In Ausnahme- und Härtefällen soll auch eine Überstellung vor dem Halbstrafenzeitpunkt an das Heimatland möglich sein.

LT-Drs. 7/4324