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DLRG-Ortsgruppe Wittenberg muss Ausschluss des AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Höse zurücknehmen

Das Schiedsgericht des sachsen-anhaltischen Landesverbandes der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2018 in Aschersleben entschieden, dass der Ausschluss des AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Höse im März 2017 durch die Wittenberger Ortsgruppe satzungswidrig war. Er bleibt damit weiterhin Mitglied. Höse war damals durch den Vorstand der Wittenberger Ortsgruppe zunächst unterstellt worden, seinen Austritt erklärt und seine Einsatzbekleidung abgegeben zu haben. Da beides aber nicht belegbar war, beantragte der Vorstand zusätzlich auf der Jahreshauptversammlung am 15. März 2017, mit der Begründung von Beitragsrückständen, Höses Streichung von der Mitgliederliste. Alle drei Behauptungen entsprachen allerdings nicht der Wahrheit.

Das DLRG-Schiedsgericht hat nun nach mehr als einem Jahr das Vorgehen der Wittenberger Ortsgruppe für nichtig erklärt und kritisiert. Zuvor wurde der komplette interne Schriftverkehr des Widerspruchsverfahrens der Presse zugespielt, vermutlich mit dem Ziel Höse verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Der Vorstand der DLRG-Wittenberg wird von SPD-Mitgliedern dominiert, denen Höses AfD-Zugehörigkeit nicht genehm zu sein scheint.