Zum Inhalt springen

Bundesverwaltungsgericht erklärt Kükentöten weiterhin für rechtmäßig

AfD: Praxis muss dringend beendet werden – Massenhaftes Kükentöten ist mit Tierschutz nicht vereinbar!

45 Millionen männliche Küken werden jedes Jahr in Deutschland vergast und danach geschreddert. Diese Praxis hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute bestätigt. Gerichte in Nordrhein-Westfalen hatten bereits 2013 und 2016 das Kükenschreddern für legal erklärt. Demnach würde es mit dem Tierschutz vereinbar sein, wenn „die wirtschaftlichen Bedingungen der Brütereien das Kükentöten rechtfertigen“. Aufgrund mangelnder Alternativen sei die Fortsetzung der gängigen Praxis vorerst noch rechtmäßig, urteilte nun auch das Bundesverwaltungsgericht.

Das Töten von Tieren aus ökonomischen Beweggründen zu rechtfertigen, dafür gäbe es keinen gesellschaftlichen Konsens, meint Volker Olenicak, AfD-Abgeordneter und Mitglied des Umweltausschusses. Weiter erklärt er: „Die Zeit zur Vorbereitung war ausreichend und die Bürger können die bisher praktizierte Tötung nicht verstehen, diese Praxis muss trotz, oder gerade wegen dem heutigen Urteil aus Leipzig, dringend beendet werden.“

Hannes Loth, landwirtschaftspolitscher Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, meint dazu: „Dieses Urteil ist nicht nachvollziehbar, da es durchaus Möglichkeiten gibt, diese Praxis zu beenden. Jetzt ist die Geflügelindustrie in der Pflicht, die lang diskutierten Maßnahmen endlich umzusetzen. Das Geschlecht der Küken muss noch im Ei bestimmt werden, die Züchtung der Hühner sollen wieder auf eine Zweinutzungsrasse ausgelegt oder die männlichen Küken einer Verwendung zugeführt werden. Es ist an der Zeit, dass die Kükenproduzenten umdenken. Der mündige Verbraucher hat hier eine besondere Rolle. Er muss dafür jetzt den Willen und das Geld aufbringen, um die neuen tiergerechten Methoden wie die, Bruderhahn-Initiative‘ zu bezahlen. Ich empfehle daher: Kaufen sie regional bei Ihren Bauern vor Ort!“