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BGH bestätigt Renditenkürzung für Netzbetreiber zur Entlastung von Strom- und Gaskunden

Gehlmann: Begrüßenswertes BGH-Urteil – Bürger nicht mit Kosten der unsozialen Energiewende belasten!

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am gestrigen Dienstag die Kürzung der staatlich garantierten Renditen für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen durch die Bundesnetzagentur bestätigt, gegen die knapp 1.100 Netzbetreiber geklagt hatten. Garantierte Renditen für Neuinvestitionen der Netzbetreiber sollen demnach von 9,05 auf 6,91 Prozent sinken. Die Bundesnetzagentur hatte die Kürzungen damit begründet, dass die Renditen angesichts der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt unangemessen hoch seien.

Andreas Gehlmann, energiepolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, begrüßte die Entscheidung:

„Damit hat der Bundesgerichtshof ein wichtiges und richtiges Urteil für die Verbraucher von Strom und Gas getroffen. Für die Bürger wurde so ein erneuter Anstieg des Netzentgeltes abgewendet, der bereits jetzt knapp ein Viertel des Strompreises ausmacht. Bei der seit Jahren anhaltenden Nullzinspolitik ist die Klage der Netzbetreiber auf nicht nachvollziehbare Renditen dem Endverbraucher nicht zu vermitteln. Die Kürzungen der Bundesnetzagentur sind dagegen vollends nachvollziehbar und immer noch in der vorgeschlagenen Höhe der Abschreibungen zu hinterfragen. Bei einer Rendite von 6,9 Prozent wären viele private Sparer und Anleger dankbar. Die Umverteilung der Kostenlast von unten nach oben zum Nachteil der gering verdienenden Bevölkerung lehnen wir strikt ab. Auch wenn das Urteil eine geringfügige Entlastung für die Bürger mit sich bringt: Diese Energiewende ist und bleibt schlichtweg unsozial!“