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AfD-Fraktion: Verfassungsgerichtsverfahren gegen Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt

Am 21. Januar 2021 haben zweiundzwanzig Mitglieder des Landtags von Sachsen-Anhalt, darunter sämtliche Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion, beim Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens sowie den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Damit sollen Teile der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt für „mit der Verfassung unvereinbar und nichtig“ erklärt werden. Gegenstand des Antrags sind die Regelungen zu Veranstaltungen, Zusammenkünften, Ansammlungen, Versammlungen (§ 2 der aktuellen Verordnung), zu Beherbergungsbetrieben und Tourismus (§ 5), zu Gaststätten und Alkoholverbot (§ 6), zur Verordnungsermächtigung (§ 13) sowie zu Ordnungswidrigkeiten (§ 14).

Hierzu erklärt Oliver Kirchner, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt:

„Die AfD-Fraktion hat wiederholt die Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung von Corona als überzogen und rechtswidrig kritisiert. Konsequent stellen wir die Maßnahmen zur gerichtlichen Überprüfung. Der mittlerweile in neunter Fassung vorliegenden Eindämmungsverordnung fehlt es weiter an Grundlegendem: Die dekretierten Maßnahmen sind weder geeignet, erforderlich noch angemessen – und sie sind vielfach schlicht Irrsinn. Warum darf ein auswärts studierendes Kind zwar seine Eltern in deren Haus treffen, aber umgekehrt ist den Eltern ein gemeinsamer Besuch beim Kind verboten? Warum verbietet das Land Busreisen, erlaubt aber Zug- und Flugverkehr? Einseitig fokussiert die schwarz-rot-grüne Koalition auf Inzidenzwerte und verliert die Situation der Bürger, der Familien, der Schulkinder und der Unternehmer aus den Augen, die schon viel zu lange unter den Pauschalmaßnahmen leiden. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass Grenzen nicht geschützt, aber Bürger in ihrer Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt oder gar eingesperrt werden. Statt die Kreise und kreisfreien Städte zum Anordnen von Ausgehverboten und 15-km-Sperren anzuhalten, sollte sich die Landesregierung besser um den Schutz der Alten und Schwachen kümmern, und auch ihr Impfkonzept überdenken.“