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AfD-Fraktion: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt bringt Zweifel an der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zur Sprache

Am 2. Februar 2021 hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt mündlich über das von zweiundzwanzig Mitgliedern des Landtags von Sachsen-Anhalt, darunter sämtliche Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion, beantragte Normenkontrollverfahren gegen die Achte Corona-Eindämmungsverordnung verhandelt. Anwesend war neben Vertretern der AfD-Fraktion auch Frau Gesundheits- und Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD), die sich den Fragen des Gerichts stellen musste. Zum Ablauf der Verhandlung erklärt Oliver Kirchner, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt:

„Durch die Erörterung des Verfassungsgerichtes sehen wir uns in unserem Ansatz des Einleitens einer gerichtlichen Überprüfung der Corona-Eindämmungsmaßnahmen bestätigt. Dies gilt insbesondere für die kritischen Fragen der Richter an die Landesregierung und die unergiebigen Antworten von Ministerin Grimm-Benne. Angesprochen auf Missverständlichkeiten und teils widersprüchliche Formulierungen der Verordnung räumte die Ministerin ‚handwerkliche Fehler‘ und ‚Holprigkeiten‘ ein, die dem Zeitdruck geschuldet seien. Letztlich hätten die Normen nur ‚Appellcharakter‘, so Grimm-Benne.

Diese Haltung der Ministerin und ihres Hauses bei der Erstellung von intensiven Grundrechtseingriffen, wie etwa bei Kontakt- und Veranstaltungsverboten, ist für uns nicht hinnehmbar. Der Bürger darf verlangen, dass der Rechtsstaat klar regelt, ob er nur an die Einhaltung von Empfehlungen appelliert oder Gebote und Verbote erlässt, zumal daran Ordnungswidrigkeiten und empfindliche Bußgelder anknüpfen. Mehr als ein Dreivierteljahr nach Bekanntwerden von Corona und der achten Auflage der Verordnung, liegt selbst die neunte Verordnung in drei Änderungen vor. Hier ist mehr Sorgfalt im Ministerium nötig. Fragwürdig ist auch das Mauern der Regierung, die ein Entscheiden auf der Grundlage von Zahlen, Daten und Fakten behauptet, diese aber weder schriftlich noch mündlich dem Gericht präsentiert. Das lässt den Lockdown ganzer Branchen wie beim Hotelwesen und den Gaststätten mindestens fraglich erscheinen.“

Eine Entscheidung im Verfahren über die Achte Corona-Eindämmungsverordnung hat das Landesverfassungsgericht für den 26. März 2021 (Az. LVG 25/20) angekündigt. Gleiches gilt auch für das ebenfalls eingeleitete Verfahren über die aktuelle Neunte Corona-Eindämmungsverordnung (LVG 4/21).