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AfD-Fraktion fordert: Grünen-Politiker Striegel muss sich für Diskreditierung der Landespolizei entschuldigen!

Der Grünen-Landeschef und „Innenexperte“ der grünen Landtagsfraktion, Sebastian Striegel, hat in einem Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung vom 12.01.2021 die Landespolizei durch Mutmaßungen über „antidemokratische Tendenzen“ in Misskredit gebracht. Laut Entwurf des Grünen-Wahlprogramms werden Zustände einer „hermetisch abgeschlossenen Cop Culture“ bei der Polizei vermutet. Als Gegenmaßnahmen werden daher mehr politische Bildung für „eine Kultur der inneren Führung, basierend auf demokratischen Werten, […], in der es selbstverständlich wird, Missständen in den eigenen Reihen entgegenzuwirken“ sowie generelle „Richtungsänderungen innerhalb der Sicherheitsarchitektur des Landes“ gefordert.

AfD-Landtagsabgeordneter Hannes Loth überprüfte in einer Kleinen Anfrage, ob sich ein realer Bezug zu „antidemokratischen Tendenzen“ in der Landespolizei herstellen lässt. „Tatsächlich stellen sich alle Aussagen und angeblichen Missstände, die die Grünen, insbesondere Herr Striegel, identifiziert haben wollen, als völlig halt- und gegenstandslos dar, resümiert Loth und ergänzt zugleich: „Ich empfehle Herrn Striegel das intensive Studium der Antworten der Landesregierung und eine Hospitanz an der Fachhochschule Polizei mit ihren umfangreichen Lehrveranstaltungen. Dem sollte sich ein Praktikum in den Dienststellen und Organisationseinheiten der Polizei anschließen. Vielleicht lernt Herr Striegel dann, dass der leichtfertige Umgang mit Amerikanismen und Filmfiktionen die hervorragende Arbeit unserer Polizei diskreditiert und keine demokratische Diskussionsbasis darstellen kann.“

Die AfD-Fraktion fordert Sebastian Striegel auf, sich umgehend bei der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt zu entschuldigen und die unberechtigten Behauptungen zurückzunehmen. Ferner sieht sich die AfD-Fraktion durch die Standpunkte von Herrn Striegel darin bestätigt, dass er als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums untragbar ist und längst hätte abgewählt werden müssen, wie es die AfD in der Vergangenheit bereits gefordert hatte (Drs. 7/4908, 16.09.2019).

Die Antwort der Landesregierung auf die o. g. Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Hannes Loth ist hier nachzulesen: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d7310aak.pdf