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8158 Personen erhielten 2019 in Sachsen-Anhalt Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Zahl der Woche: Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt hat am 02. Juli eine neue Statistik über Asylbewerberleistungen veröffentlicht.
Zum Ende des Jahres 2019 erhielten in Sachsen-Anhalt insgesamt 8158 Asylbewerber finanzielle Unterstützung vom Staat.

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt ein alleinstehender oder alleinerziehender Asylbewerber einen Regelsatz von 351 Euro pro Monat, der sich aus 198 Euro „Notwendiger Bedarf“ und aus 153 Euro „Persönlicher Bedarf“ zusammensetzt.
Zum Vergleich: Ein Harz IV Empfänger erhält im Monat 432 Euro – 19 Prozent weniger.

Asylantenpaare, die in einer Wohnung oder in einer Unterkunft leben bekommen monatlich 316 Euro und Jugendliche unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben, bekommen 280 Euro monatlich.
Neben dem regulären Regelsatz kann man weitere Leistungen beim Sozialamt beantragen, wie uns der „Info-Guide“ für Geflüchtete in Sachsen-Anhalt zeigt. Zu Deutsch – wofür wir hart arbeiten gehen müssen, füllen Asylbewerber einfach ein Formular aus.
Sie möchten eine neue Wohnung beziehen – Mietkaution stellt das Sozialamt, die monatliche Miete natürlich auch. Das „Bildungs- und Teilhabe Gesetz“ deckt sämtliche Kosten für Bildung, Schule und Kindergärten großzügig ab.
Von Mietkaution, Erstausstattungen für die Wohnung bis hin zum Führerschein und den sogenannten Sozialtickets für Bus und Bahn ist alles möglich.

So wurden im Laufe des Berichtsjahr 2019 allein in Sachsen-Anhalt mehr als 70 Millionen Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgezahlt.