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Wachpolizeidienstgesetz: Nachbesserungen zum Gesetzentwurf notwendig!

Die Landesregierung hat heute ihren Entwurf eines Gesetzes zur vorübergehenden personellen Verstärkung der Landespolizei (Wachpolizeidienstgesetz – WachPolG) vorgelegt. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion und Vorsitzende des Innenausschusses im Landtag Sachsen-Anhalt, Hagen Kohl, fordert dringend Nachbesserungen:

„Generell könnte eine Wachpolizei die Landespolizei in gewissen Bereichen entlasten. Leider beschränkt der Gesetzentwurf die Aufgaben der Wachpolizei im Wesentlichen auf die Überwachung des Straßenverkehrs. In der Praxis bedeutet dies letztlich, dass Wachpolizisten Geschwindigkeitsmessgeräte auf- und abbauen. Ich habe berechtigte Zweifel daran, dass damit Polizeibeamte, welche bislang im Bereich der Verkehrsüberwachung tätig waren, für andere polizeiliche Aufgaben freigesetzt werden können. Vielmehr muss das Aufgabenfeld der Wachpolizei dringend erweitert werden. Diese könnte polizeilichen Objektschutzmaßnahmen durchführen oder bei der Verkehrsunfallaufnahme eingesetzt werden.

Dann wäre es auch vertretbar und verständlich, dass Wachpolizisten überhaupt eine Uniform tragen. Unsere Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass in einer Polizeiuniform auch ein echter Polizist steckt. Zumindest muss aber immer sichergestellt sein, dass der Bürger auf den ersten Blick erkennen kann, ob es sich bei dem Uniformträger um einen vollwertigen Polizisten handelt oder eine Person mit verminderten Kompetenzen. Auch muss klar sein, dass die Zahl der eingestellten Wachpolzisten nicht auf die Einstellungszahlen für den Polizeivollzugsdienst angerechnet werden darf. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wachpolizei mit dem  im Gesetzentwurf beschriebenen eingeengten Aufgabenspektrum die Landespolizei nicht spürbar entlasten wird. Das geplante Gesetz bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück. Die AfD wird sich für entsprechende Nachbesserungen einsetzen, damit die Wachpolizei auch unmittelbar einen Beitrag zur inneren Sicherheit leisten kann.“