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Nur „heiße Luft“: Kenia-Koalition handelt bei Windenergie planlos und rechtswidrig

Der Landtag von Sachsen-Anhalt soll das sogenannte „Repowering“ von Windenergieanlagen beschließen. Technisch veraltete Einzelanlagen sollen durch neue, leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (KA 7/465) offenbart das grüne Umweltministerium eklatante Fehler bei der Umsetzung des „Repowerings“.

Hierzu sagt Hannes Loth, Sprecher für Landwirtschaft, Forsten und Energie der AfD-Fraktion: Die AfD hat auf effiziente Art und Weise das geschafft, was die ‚Interministerielle Arbeitsgruppe‘ (IMAG) von Landwirtschafts- und Umweltministerium in ihrem mehr als dreimonatigen Wirken nicht geschafft hat: eine datenbasierte Arbeitsgrundlage darzulegen. Die Ergebnisse sind bezeichnend: Warum befindet sich ein Drittel, genau 955, Windanlagen gar nicht auf ausgewiesenen Gebieten? Die Landesregierung verstößt dadurch gegen das windenergetische Nutzungsrecht, nur um ihre Pläne realisieren zu können. Denn es fehlt schlicht an rechtssicheren Windvorranggebieten für den Neubau von Windanlagen.“

„Es stellt sich zudem die alles entscheidende Frage, wie die Landesregierung eine Maßnahme umsetzen will, deren Basisdaten sie nicht ermitteln kann oder will, und deren Umsetzbarkeit rechtlich fraglich ist. Das alles ist absurd. Ein ‚Repowering‘ kann, wenn es denn unbedingt sein muss, nur in planungsrechtlich bestimmten Regionen stattfinden“, so Loth abschließend.

Die AfD-Fraktion fordert den sofortigen Stopp neuer Windenergieanlagen. Die 955 Windanlagen außerhalb der Regionalen Entwicklungspläne oder Vorranggebiete sollen schnellstmöglich abgebaut werden.

Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (KA 7/465) mit entsprechender Antwort finden Sie hier. (PDF)