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Lischka in der Zwickmühle: Geheimnisverrat oder schwere Verleumdung durch SPD-Landeschef und Bundestagsabgeordneten

Der parlamentarische Berater der AfD-Fraktion, Burker-Wieland Jüngling, hat gestern in Absprache mit der AfD-Fraktion im Landtag Strafanzeige gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Burkhard Lischka gestellt. Lischka hatte in einem Interview gesagt, der Verleger Götz Kubitschek würde vom Verfassungsschutz beobachtet und daher dürfe der CDU-Innenminister Stahlknecht nicht mit ihm bei einer Podiumsdiskussion auftreten.

Dazu sagte der AfD-Fraktionschef André Poggenburg heute: „Sollte Herr Lischka durch seine Funktion als Mitglied des Innenausschusses und der Parlamentarischen Kontrollkommission des Bundestages von einer Beobachtung des Götz Kubitschek Kenntnis erlangt und dies öffentlich gemacht haben, hätte er ganz eindeutig Geheimnisverrat begangen. Diese Art von Informationen unterliegen der absoluten Geheimhaltungspflicht und sind strafbewehrt. Als Volljurist weiß Herr Lischka dies genau. Sollte Herr Lischka hingegen einfach ohne belastbare Kenntnisse wahrheitswidrig behauptet haben, dass Herr Kubitschek vom Verfassungsschutz beobachtet wird, hätte er eine schwere Anschuldigung und eine falsche Tatsache behauptet. Auch dies ist strafrechtlich relevant! Dieses wird in Kürze geprüft werden. Aus dieser Zwickmühle wird Herr Lischka auch nicht mehr herausfinden. Ein Bundestagsabgeordneter, der Geheimnisverrat begeht, ist untragbar. Ein Bundestagsabgeordneter, der Bürger aufs Schwerste verleumdet, ist ebenso untragbar. Ich gehe davon aus, dass Herr Lischka die richtigen Konsequenzen aus seinen Fehlern zieht und seine Ämter und sein Mandat abgibt.“