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Kohl: Straf- und Aufenthaltsrecht müssen konsequent angewandt und verschärft werden – Stahlknechts Wahlkampfdonner reicht nicht

CDU-Innenminister Holger Stahlknecht fordert die strikte Beachtung deutscher Gesetze. „Die klare Botschaft muss sein, dass Frauen kein Freiwild sind“, sagte er kürzlich in einem Medienbericht. Gleichzeitig forderte er die Gerichte zu einer härteren Gangart auf: „Es braucht empfindliche Freiheitsstrafen und zügige Verurteilungen, damit Täter schnell abgeschoben werden können.“

Dazu sagt Hagen Kohl, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Wenngleich die Botschaft richtig ist, ist sie nicht mehr als Wahlkampfdonner. Die schon längst vom Innenminister geforderten rigorosen Abschiebungen von Flüchtlingen, die Sexualstraftaten begangen haben, sind bis heute nur Lippenbekenntnisse. Statt großer Worte müssen jetzt konsequente Taten folgen. Straftaten sind mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln konsequent zu verfolgen und zu ahnden. Sofern Flüchtlinge rechtskräftig für Verbrechen verurteilt werden, sind diese nach dem Verbüßen der Freiheitsstrafe direkt in Abschiebehaft zu nehmen und nicht wieder in unsere Gesellschaft zu entlassen. Hafterleichternde Maßnahmen zur Resozialisierung bzw. eine komfortable Unterbringung dieser Straftäter erübrigen sich damit. Das Recht der Allgemeinheit auf Sicherheit wiegt zweifellos schwerer als die Handlungsfreiheit des Einzelnen, der diese Sicherheit gefährden will. Dieser Einsicht folgend muss in diesem Land Sicherheitspolitik betrieben werden.“