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Höhere Rundfunkzwangsabgaben trotz 544 Millionen Euro Überschuss? AfD: Rundfunkanstalten für Misswirtschaft haftbar machen!

Laut aktuellem Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) verfügen ARD, ZDF und Deutschlandradio bis zum Jahr 2020 über 544,5 Millionen Euro an Überschüssen. Die KEF mahnt zudem an, dass bei den zwangsfinanzierten Rundfunkanstalten „deutliche Reduzierungen der Zahl der besetzten Stellen möglich und notwendig“ sind. Gleiches gilt für die Produktionskosten: allein die ARD könne hier laut KEF 236 Millionen Euro im Fernseh- und Hörfunkbereich einsparen. Die Öffentlich-Rechtlichen lehnen Einsparungen weiter vehement ab.

„Realitätsferne Selbstgefälligkeit“ nennt dies der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt, Tobias Rausch: „Trotz über einer halben Milliarde an Überschüssen halten die zwangsfinanzierten Staatsmedien an ihrer Verweigerungshaltung fest und fordern sogar noch mehr Geld. Die Begründung ist stets die gleiche: Einsparungen am Programm würden zu Lasten der Zuschauer gehen. Doch diese wurden nie dazu befragt. Angesichts der unausgewogenen und oft parteiischen Berichterstattung des Öffentlich-Rechtlichen bezweifle ich stark, dass unsere Bürger eine ausufernde Sendervielfalt im Fernsehen, Internet und Radio weiterhin wünschen. Diese Art von ‚Qualitätsjournalismus‘ wollen unsere Bürger nicht – auch nicht ‚zum Nulltarif‘, wie es vor kurzem von Kulturstaatssekretärin Heike Raab hieß. 

Der AfD-Fraktionsvorsitzende André Poggenburg fügte hinzu: „Fakt ist, dass die Rundfunkzwangsabgaben ohne spürbare Einsparungen in den Rundfunkanstalten spätestens ab 2021 steigen werden – und das wäre eine Unverschämtheit! Jedes Unternehmen muss mit seinem Geld wirtschaften können, das muss endlich auch für ARD, ZDF und Co. gelten. Der deutsche Steuerzahler ist kein Dukatenesel! Die AfD fordert daher, dass Fehlplanungen und Misswirtschaft auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk rechtliche Konsequenzen haben müssen und nicht durch Zwangsgebühren auf den Bürger umgelegt werden.“