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Falsche AfD-Berichterstattung: „Volksstimme“ muss Gegendarstellung veröffentlichen – Siegmund: Urteil mit Symbolcharakter

Das Landgericht Magdeburg hat heute entschieden, dass die Internetplattform „Volksstimme.de“ eine Gegendarstellung bezüglich ihrer Berichterstattung über einen Bürgerdialog der AfD-Fraktion in Stendal veröffentlichen muss. Unter dem Titel „Viel Stimmung, wenig Information“ publizierte die Volksstimme am 08.06.2018 auf ihrer Internetseite einen sogenannten Faktencheck, der die Äußerungen der auf der Veranstaltung anwesenden AfD-Abgeordneten durch ihre falsche Zitation ad absurdum führen sollte.

Dazu sagte der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund: „Das heutige Urteil des Landgerichts Magdeburg ist für die AfD ein voller Erfolg im Kampf gegen die unausgewogene, oft parteiische und schlichtweg falsche AfD-Berichterstattung. Das Gericht hat unserer Fraktion in allen drei strittigen Punkten Recht gegeben und damit eine klare Botschaft an alle Journalisten gesendet. Wir als AfD hoffen, dass von diesem Urteil eine gewisse Signalwirkung ausgeht und unsere Bürger dazu animiert, Medienberichte generell kritisch zu hinterfragen. Journalismus darf keine Meinungsmache unter dem Deckmantel der Pressefreiheit sein. Wir werden uns auch weiterhin juristisch gegen falsche Berichterstattungen wehren.“