Zum Inhalt springen

Bundesverfassungsgericht: Bemessungsgrundlage der Grundsteuer verfassungswidrig – Farle: Grundsteuer-Reform nicht auf Kosten von Eigentümern und Mietern!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer durch die fehlende Anpassung der Einheitswerte für Immobilien verfassungswidrig ist. Derzeit basiert die Berechnung der Grundsteuer in Ostdeutschland auf Daten aus dem Jahr 1935 und in Westdeutschland auf Werten von 1964.

 

Dazu erklärte Robert Farle, Sprecher für Wirtschaft und Finanzen der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die aktuelle Bemessungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig zu erklären, ist richtig. Ein anderer Maßstab zur Bemessung der Grundsteuer ist bereits lange überfällig, um eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. Allerdings muss jetzt darauf geachtet werden, dass die neue Berechnungsgrundlage keine steigenden Kosten für unsere Bürger verursacht. Gerade im Hinblick auf die bereits überteuerten Mietpreise würde sich eine teurere Grundsteuer auch in steigenden Mieten widerspiegeln, da die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt wird. Wir fordern deshalb, dass mit der Grundsteuer-Reform eine Lösung gefunden wird, die nicht zu einer höheren Belastung für Grundstückseigentümer und Mieter führt.“