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Aktuelle Debatte zu Funktionszulagen: Altparteien winden sich!

Die AfD-Fraktion ist und bleibt die einzige Fraktion, die ihre Funktionszulagen erheblich reduziert hat, diese teilweise gar nicht ausgezahlt hat und zudem 50.000 Euro freiwillig zurückzahlt. Dies führt dazu, dass die AfD-Fraktion tatsächlich und auch buchhalterisch im Jahr 2016 ihre Funktionszulagen völlig im Einklang mit der geltenden Rechtsprechung zum Thema auszahlt. Bei der Aktuellen Debatte heute im Landtag dagegen wurde klar, dass die Altfraktionen sich weiterhin winden und gegenseitig stützen.

 

AfD-Fraktionschef André Poggenburg kritisierte diese Haltung heute im Landtag scharf: „Um sich selbst zu verteidigen, waren sich heute im Landtag alle Altfraktionen nicht zu schade, Nebelkerzen zu werfen und Falschbehauptungen in Bezug auf die AfD zu verbreiten, um von ihrem eigenen Totalversagen abzulenken. Unsere Fraktion hatte bereits seit Oktober teilweise keine Funktionszulagen mehr an die Arbeitskreisleiter ausbezahlt, weil wir uns nicht weiter in diesem rechtlichen Grauzonenbereich bewegen wollten. Zu diesem Zeitpunkt war auch bereits besprochen worden, dass möglicherweise zu viel entrichtete Funktionszulagen für weitere Vorstandsmitglieder zurückgezahlt werden sollten. Dies haben wir dann in der ersten regulären Fraktionssitzung nach der Neuwahl und Verkleinerung des Fraktionsvorstands auch in der Fraktion beschlossen.

 

Rund 50.000 Euro an Funktionsgeldern fließen freiwillig zurück! Damit sind wir die einzige Fraktion in diesem Haus, die einen solchen Schritt jemals gegangen ist. Wir sind und bleiben Vorreiter im sorgsamen Umgang mit Steuergeldern! Klar ist aber auch, dass es das Versäumnis der Altparteien ist, dass sie bis heute keine klare gesetzliche Regelung beim Umgang mit den Funktionszulagen geschaffen hat. Die AfD muss nun wieder einmal die Arbeit der Altfratkionen machen. Ich fordere diese auf, sich ein Beispiel an der AfD zu nehmen und die schätzungsweise über eine Million Euro an unberechtigterweise gezahlten Funktionszulagen seit 2002 ebenfalls freiwillig zurückzuzahlen!“