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AfD zum Prüfrecht im neuen Hochschulgesetz – Farle: Mittel der Hochschulen müssen vollumfänglich einer Prüfung des Rechnungshofes unterliegen

Im neuen Hochschulgesetz soll für Forschung, Entwicklung und Weiterbildung die Gründung von Firmen ermöglicht werden. Gleichzeitig soll das Prüfrecht des Landesrechnungshofes bei diesen Gründungen gestrichen werden.

 

Dazu sagte der finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Robert Farle, heute: „Die AfD unterstützt jede wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme, die zum Wohl unseres Landes beiträgt. Es kann aber nicht sein, dass unsere Hochschulen mit Steuergeldern Firmen gründen, die keinerlei Kontrolle unterliegen. Es muss auch sichergestellt werden, dass keine Verluste zu Lasten des Steuerzahlers entstehen können und die öffentliche Hand Risiken übernimmt, die Privatleute mit Unterstützung von Professoren schaffen. Um es ganz deutlich zu machen: Ausgründungen der Hochschulen dürfen nur ermöglicht werden, wenn Verluste auszuschließen sind, ansonsten darf das nur auf privatwirtschaftlicher Ebene vonstattengehen.

 

Wenn sich eine Hochschule an einer Firmengründung beteiligt, dann muss die Mittelverwendung selbstverständlich vollumfänglich einer Prüfung des Landesrechnungshofes unterstehen. Anderenfalls würde der Steuerzahler bei Misswirtschaft finanziell bluten, ohne dass es hierfür eine Kontrollmöglichkeit gäbe. Überall, wo die Gelder unserer Bürger eingesetzt werden, haben die Steuerzahler nicht nur das Recht auf größtmögliche Transparenz, sie müssen auch sicher sein können, dass ihnen das unternehmerische Risiko nicht ohne Prüfung aufgebürdet wird. Alles andere würde Misswirtschaft und Korruption im Hochschulbereich Tür und Tor öffnen.“