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AfD: Versammlungsrecht vor Missbrauch schützen – Demos nur auf Deutsch!

Am 16. Dezember 2017 fand unter dem Titel „Standing for Human Rights in Jerusalem“ in Halle (Saale) eine Demonstration statt. Aufgrund der diesbezüglichen Medienberichterstattung hatte die AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage zur Aufklärung der Ereignisse gestellt. Laut Antwort der Landesregierung wurde auf der Demo Deutsch, Englisch und Arabisch geredet. Dort wurde unter anderem skandiert, dass Israel einen Holocaust in Palästina begehe.

 

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hagen Kohl, sagte heute dazu: „Die von den Demonstranten skandierten, fremdsprachigen Losungen sind mehr als befremdlich und stehen unserem Weltbild diametral entgegen. Noch nie gab es in Sachsen-Anhalt derart ungezügelte Hassreden gegen Israel. Das ist eine klare Zäsur des jüdischen Lebens in unserem Land und eine zum Teil erhebliche Verletzung unserer ethischen und sozialen Grundwerte. Solche Äußerungen stellen das friedliche Zusammenleben der Völker unmittelbar infrage – trotzdem wurde die Demonstration nicht aufgelöst. Die AfD fordert, fremdsprachige Redebeiträge und Meinungsäußerungen auf öffentlichen Veranstaltungen zu verbieten, da sie nicht dem Ziel einer Versammlung – der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung – dienen. Sowohl Personen als auch ihre Botschaften müssen in der Öffentlichkeit jederzeit klar erkennbar sein.“

 

Mario Lehmann, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, ergänzte: „Ich bin in vielerlei Hinsicht entsetzt über den Versammlungsverlauf und die rechtliche Aufarbeitung der Vorkommnisse. Hier wurde klar der Holocaust verharmlost, zur Gewalt gegen Israelis aufgerufen und faktisch das Existenzrecht Israels infrage gestellt. Es ist völlig unverständlich, weshalb so etwas nicht justiziabel sein soll. In den sozialen Netzwerken verbreiten sich zahlreiche Videos von der Demo, die ein Schlaglicht auf Deutschland, Sachsen-Anhalt sowie die deutsche Polizei werfen. So eine Demonstration darf es in Sachsen-Anhalt kein zweites Mal geben.“ Die Landesregierung habe viele Aspekte der Kleinen Anfrage nicht beantwortet und Widersprüche nicht hinreichend aufgeklärt, so Lehmann weiter. „Die AfD wird sich daher für die parlamentarische Aufarbeitung im Rechts- und Innenausschuss einsetzen.“

 

Die Kleine Anfrage mit Beantwortung durch die Landesregierung (LT-Drs. 7/2629) finden Sie hier als PDF.