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AfD unterstützt dauerhaften Einsatz von Körperkameras – Ablehnung von individueller Kennzeichnung und Vorabaufnahmen – AfD-Fraktion behält sich Normenkontrollklage gegen die individuelle Kennzeichnung vor

Anlässlich der heutigen Plenarberatungen zum Einsatz von Körperkameras sagte der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Hagen Kohl: „Die AfD sendet ein klares Ja zum dauerhaften Einsatz von polizeilichen Körperkameras. Keinesfalls können wir aber das Anfertigen von Vorabaufnahmen unterstützen. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme ist umstritten und liefert in der polizeilichen Praxis wenig Hilfreiches. Demgegenüber besteht die Gefahr, dass im Ergebnis einer möglichen Normenkontrolle das Gesamtprojekt Körperkamera zwangsweise ausgesetzt wird und das polizeiliche Gegenüber, aufgrund der Möglichkeit von Vorabaufnahmen, zu Unrecht Polizisten als Gehilfen eines Überwachungsstaates diskreditieren, um damit Übergriffe auf diese zu legitimieren.

 

Ebenso entschieden lehnen wir eine individuelle Kennzeichnung von Polizisten ab. Die Verwendung einer taktischen Kennzeichnung in den Einsatzeinheiten ist derzeit bereits ausreichend geregelt. Daher gibt es keinen sachlichen Grund für eine Regelverschärfung. Hier wird nur unnütz Geld verschwendet, was anderswo, z.B. bei Beförderungen, fehlt. Das Misstrauen gegenüber der Polizei sitzt in der Haseloff-Regierung und der angeschlossenen Linksfraktion offenbar so tief, dass man unsere Polizisten für latent kriminell erklärt, und zwar so kriminell, dass sogar Vorsorgemaßnahmen zur Strafverfolgung hermüssten – obgleich der Landesgesetzgeber dafür gar nicht zuständig ist. Es handelt sich um einen unzulässigen Grundrechteeingriff. Die AfD wird einer solchen Maßnahme, die unsere Polizei weiter gefährdet, nicht zustimmen und behält sich eine Normenkontrollklage vor!“

 

Hier finden Sie den Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LT-Drs. 7/1575) als PDF.