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AfD-Fraktion lehnt verfassungswidriges Gesetz ab

 

Im Landtag von Sachsen-Anhalt lehnt die AfD-Fraktion das Wachpolizeidienstgesetz entschieden ab, das heute beschlossen werden soll. Hierzu erklärt der Sprecher der AfD-Fraktion für Inneres und Sport, Hagen Kohl:

„Dieses Gesetz verstößt gegen Verfassung von Sachsen-Anhalt, da es dem Prinzip der Bestenauslese widerspricht. Nach diesem Gesetz könnten 100 Ausbildungsplätze von Wachpolizisten besetzt werden, ohne dass sich einem Auswahlverfahren stellen müssten. Es ist daher damit zu rechnen, dass Verwaltungsgerichte auf die mangelnde Bestenauslese verweisen und den ganzen Ausbildungsgang stoppen. Angesichts der Herausforderungen, die uns heute die innere Sicherheit stellt, können wir uns das nicht leisten. Ganz zu schweigen von den Wachpolizisten, die darauf vertrauten, in den Vorbereitungsdienst übernommen zu werden. Sie werden dagegen klagen und Schadenersatzforderungen stellen. Auch das können wir uns nicht leisten.

Wir fordern daher die diskriminierenden und verfassungswidrigen Einstellungsvoraussetzungen hinsichtlich Alter und Körpergröße bei der Polizei abzuschaffen. Und wir empfehlen, in Sachsen-Anhalt einen Verkehrsüberwachungsdienst einzuführen. Das wäre nachhaltig, diskriminierungsfrei und verfassungskonform und vor allem: Es wäre schon jetzt beschlussfähig.“