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AfD: Akademische Freiheit statt Numerus clausus!

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige Numerus-clausus-System zur Vergabe von Studienplätzen wegen der fehlenden Vergleichbarkeit der Abiturnoten für unzulässig erklärt hat, muss eine Neuregelung gefunden werden. Diskutiert wird in Sachsen-Anhalt eine stärkere Gewichtung spezifischer Abiturnoten und der beruflichen Vorbildung.

 

Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher für Bildung, Kultur und Wissenschaft der AfD-Fraktion: „Die Kritik am NC-System ist richtig. Die Abiturnote gibt nur bedingt Aufschluss darüber, ob jemand in der Lage ist, ein Fach zu studieren. Es kann jedoch nicht darum gehen, ein Demokratiemonster durch ein anderes zu ersetzen. Vielmehr ist die zentrale Vergabe – ganz gleich nach welchen Kriterien – durch ein dezentrales System zu ersetzen. Das Ziel jeder Reform der Studienplatzvergabe muss sein, dass sich die Universitäten ihre Studenten selbst aussuchen dürfen. Fachspezifische Aufnahmeprüfungen und Eignungstests sind der richtige Weg. Anders als das, was unter dem Begriff der ‚Hochschulautonomie‘ unseren Universitäten zugemutet wurde, wäre damit eine Stärkung der akademischen Freiheit und des Wettbewerbs unter den Hochschulen verbunden. Dies wiederum wäre zugleich der wirkungsvollste Beitrag zur Sicherung der Qualität des Studiums.“