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Oktober 2016

AfD fordert Abschaffung der Anwendung des Jugendstrafrechts bei 18- bis 21-Jährigen

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Die AfD-Fraktion macht heute im Landtag die Unangemessenheit der strafrechtlichen Privilegierung von 18- bis 21-Jährigen deutlich und fordert die ersatzlose Abschaffung des sogenannten Heranwachsendenstrafrechts (Jugendgerichtsgesetz §§ 105 ff). Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens Diederichs, führt dazu aus:

„Im Jahr 2013 wurden 66 Prozent der heranwachsenden Straftäter nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die ursprünglich als Ausnahme gedachte Regel wird so zur Norm. Gerade bei schweren Straftaten wird Jugendstrafrecht angewandt, obgleich die Einsichtsfähigkeit in das Unrecht bei den Tätern dieser Altersgruppe regelmäßig vorhanden ist. Wenn schwerste Gewaltdelikte von volljährigen Tätern als Jugendverfehlung oder Ausfluss geistiger Unreife eingestuft werden, dann ist das eine Verhöhnung der Opfer. Achtzehnjährige haben das Recht zu wählen, einen PKW zu führen. Sie dürfen Waffen besitzen und benutzen. Sie haben alle Rechte unserer Bürgergesellschaft, dann kann man sie aber nicht aus ihren Pflicht entlassen, die Konsequenzen ihres strafbaren Handelns ebenso vollumfänglich zu tragen.“

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KiFöG-Gesetzesentwurf: Kenia-Koalition übernimmt AfD-Berechnungsmethodik – AfD wirkt!

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In der heutigen Plenumssitzung hat der Landtag in erster Lesung über einen KiFöG-Gesetzesentwurf der Kenia-Koalition debattiert. In dem Entwurf übernimmt die Koalition die Methodik zur Berechnung der Zuweisungen des Landes für das Jahr 2016 aus einem KiFöG-Änderungsantrag, den die AfD-Fraktion bereits Anfang September 2016 gestellt hatte.

Dazu betonte der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Tobias Rausch: „Der vorliegende Gesetzesentwurf ist in der Sache richtig. Das liegt vor allem daran, dass die Kenia-Koalition die Methodik der Differenzbildung zur Berechnung der Zuweisungen seitens des Landes aus unserem Änderungsantrag abgekupfert hat. Wir haben der Altparteien-Koalition bereits im September dieses Jahres prognostiziert, dass ihre unverantwortliche Flickschusterei beim KiFöG so nicht funktionieren wird.

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AfD: Investitionsstau für die Unikliniken ist nicht tragbar

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Heute demonstrierten die Mitarbeiter der Unikliniken Magedeburg und Halle vor dem Landtag Sachsen-Anhalt, um auf die eklatante finanzielle Schieflage ihrer Häuser aufmerksam zu machen. Dazu sagte Ulrich Siegmund, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, heute in Magdeburg:

„Der aktuelle Investitionsstau für die beiden Unikliniken in Magdeburg und Halle steht exemplarisch für die völlig falschen finanziellen Prioritäten der Kenia-Koalition. Wir fordern eine umgehende und unbürokratische Mittelfreigabe für das Bettenhaus in Halle. Die Zustände dort belasten Patienten wie Mitarbeiter täglich aufs Neue.

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AfD: Im Millionenbereich einwandern zu lassen und im Promillebereich abzuschieben, ist der vollkommen falsche Weg!

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Oliver Kirchner, asylpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Sachsen Anhalt, zu den aktuellen Asylbewerberzahlen in Sachsen-Anhalt/Hälfte der Asylanträge sind noch nicht entschieden: „Die Flüchtlingszahlen sinken,… Weiterlesen »AfD: Im Millionenbereich einwandern zu lassen und im Promillebereich abzuschieben, ist der vollkommen falsche Weg!

Sicherheitsreport 2016: Deutsche Bürger fürchten sich vor Terrorismus und Gewaltverbrechen

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Laut „Sicherheitsreport 2016“ des Allensbach-Instituts fühlen sich 45% der deutschen Bürger vor allem durch den Terrorismus bedroht. Weitere 34 % sehen vornehmlich die Gefahr, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden. In der seit 2011 jährlich erstellten Studie erreichen diese Risikofaktoren nicht nur Höchstwerte, sondern die zukünftige Entwicklung der gesellschaftlichen Risiken lässt einen weiteren Anstieg befürchten.

Dazu sagte der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hagen Kohl: „Unsere Bürger haben das politische Versagen auf vielerlei Ebenen und den Kontrollverlust staatlicher Institutionen sehr deutlich wahrgenommen. Insofern kann das Ergebnis dieser Studie nicht überraschen.

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Landeskindergeld einführen – Für mehr Kinder in Sachsen-Anhalt!

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Landeskindergeld einführen – Für mehr Kinder in Sachsen-Anhalt!

63 Prozent der Deutschen sehen die Kosten für Kinder als Hauptgrund für Kinderlosigkeit an, so eine Studie der BAT-Stiftung für Zukunftsfragen. Den Statistikern zufolge kostet ein Kind 600 Euro pro Monat und somit etwa 130.000 Euro bis zur Volljährigkeit. Von den Befragten geben zudem 41 Prozent fehlende staatliche Hilfen als Grund für Kinderlosigkeit an.

Dazu sagt der stellvertretende Fraktionsvize der AfD-Fraktion Tobias Rausch: „Sachsen-Anhalt ist einerseits arm an Kindern und andererseits ‚reich‘ an armen Kindern. Die Studienergebnisse verdeutlichen erneut, dass dem Thema Kinderarmut im doppelten Sinne wieder mehr Bedeutung beigemessen werden muss.

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Asyl-Zuwanderung in Sachsen-Anhalt: Der typische Asylbewerber ist jung und männlich mit islamischen Wurzeln

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Asyl-Zuwanderung in Sachsen-Anhalt: Der typische Asylbewerber ist jung und  männlich mit islamischen Wurzeln

Im Sommer 2016 waren in Sachsen-Anhalt 24.558 Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge registriert, die aus mehr als 78 Ländern stammen. Drei von vier Zuwanderern sind männlichen Geschlechts (17.589 / 72 Prozent), knapp 70 Prozent sind unter 30 Jahre alt. Vier von fünf Zuwanderern kommen aus Ländern mit überwiegend islamischer Prägung (19.784 / 80 Prozent). Einer von sechs Zuwanderern kommt aus afrikanischen Ländern (3.930 / 16 Prozent). Diese Angaben ergeben sich aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Andreas Mrosek.

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BVG-Entscheid zu Ceta: AfD pocht auf „demokratische Rückbindung“

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BVG-Entscheid zu Ceta: AfD pocht auf „demokratische Rückbindung“

Die Bundesregierung darf vorläufig das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen Europäischer Union und Kanada mit auf den Weg bringen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschieden. Es wies damit mehrere Eilanträge gegen die Ceta-Zustimmung Deutschlands ab. Jedoch verpflichtet das Urteil die Regierung, nur die Teile von Ceta in Kraft treten zu lassen, die eindeutig in EU-Kompetenz fallen. Deutschland bleibt also zuständig für sein Gerichtssystem, den Investitions- und den Arbeitsschutz. Auch behalten sich die Verfassungsrichter die Prüfung der Entscheidungsbefugnisse des sogenannten Gemischten Ceta-Ausschusses vor. Die Bundesregierung muss bis zu einem Urteil dafür sorgen, dass es für alle Beschlüsse des Ausschusses eine „demokratische Rückbindung“ gibt.

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